10 Begriffe: Italienisch für Immobilienkäufer
Der Kauf eines Domizils in Italien unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von Deutschland. Folgende zehn Begriffe sollten Hauskäufer kennen
1. Proposta di acquisto – verbindliches Kaufangebot
Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Käufer, die Immobilie zu einem von ihm vorgeschlagenen Preis innerhalb eines definierten Zeitraums zu erwerben. Der Verkäufer kann das Angebot akzeptieren, muss es aber nicht. Das schriftliche Kaufangebot wird in der Regel vom Makler an den Verkäufer weitergeleitet, zusammen mit einer Vorauszahlung von etwa zwei Prozent des Kaufpreises.
2. Contratto preliminare – Vorvertrag
Schriftliche Vereinbarung, in der beide Parteien den Kaufpreis, „prezzo di vendita“, festlegen. Der Käufer verpflichtet sich zum Kauf, der Verkäufer zur Eigentumsübertragung und garantiert, dass die Immobilie frei von finanziellen und rechtlichen Verbindlichkeiten ist. Der Vorvertrag muss nicht notariell geschlossen werden, es wird aber empfohlen.
3. Caparra – Anzahlung
Mit Unterzeichnung des Vorvertrags wird eine Anzahlung fällig, die üblicherweise 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises beträgt und beim beteiligten Immobilienmakler oder Notar hinterlegt wird. Tritt der Käufer ohne gültigen Rechtsgrund vom Vorvertrag zurück, behält der Verkäufer die Anzahlung ein. Lässt der Verkäufer das Geschäft platzen, muss er das Doppelte der Anzahlung zurückerstatten.
4. Rogito/Atto notarile di compravendita – notarieller Kaufvertrag
Mit dem Notarvertrag findet die Eigentumsübertragung statt, und die restliche Kaufpreissumme wird fällig. Barzahlung ist nicht erlaubt. Auch die Grunderwerbssteuer und die Gebühren für den Notar müssen sofort gezahlt werden. Letztere betragen ein bis zwei Prozent vom Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer.
5. Imposta sugli acquisti immobiliari – Grunderwerbssteuer
Register-, Kataster-und Hypothekensteuer bilden zusammen die einmalig anfallende Grunderwerbssteuer.
6. Imposta di registro – Registersteuer
Obligatorische Steuer auf den „valore catastale“, den Katasterwert, der niedriger ist als der Kaufpreis. Die Registersteuer beträgt bei Erstwohnsitzen zwei Prozent vom Katasterwert, bei Zweitwohnsitzen neun Prozent und hängt von der Wohnfläche ab.
7. Imposta catastale – Katastersteuer
Gebühr zur Eintragung in das Katasterverzeichnis. Sie beträgt 50 Euro, wenn der Verkäufer kein Bauträger ist, ansonsten 200 Euro.
8. Imposta ipotecaria – Hypothekensteuer
Wird der Verkauf über eine eingetragene Hypothek finanziert, ist auch darauf eine Gebühr von 50 Euro oder 200 Euro (Kauf von Bauträger) fällig.
9. Imposta sul valore aggiunto (IVA) – Mehrwertsteuer
Beim Erwerb eines Neubaus bis zum Alter von fünf Jahren erhebt der italienische Staat Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer variiert von vier Prozent bei Erstwohnsitzen über zehn Prozent bei Zweitwohnsitzen bis zu 22 Prozent bei Luxusimmobilien. Grundlage ist bei Privatverkäufern der Katasterwert, bei Bauträgerobjekten der Verkaufspreis.
10. Provvigione agenzia immobiliare – Maklerprovision
Die Maklerprovision für Käufer beträgt je nach Region drei bis vier Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie wird fällig, sobald der Vorvertrag unterzeichnet ist.
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HINWEIS Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand: Juli 2023