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Doris Schmitt DS Immobilien

Frau Doris Schmitt
Opelstr. 8
67661 Kaiserslautern

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Impressum Doris Schmitt DS Immobilien VERTRETUNGSBERECHTIGTE/R
Doris Schmitt, Inhaber


Opelstraße 8
67661 Kaiserslautern
DEU
Tel.: +49 6301 79 52 53
E-Mail: info@ds-immobilien.info
Fax: +49 6301 79 52 33
Homepage: www.ds-immobilien.info

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Gewerbeaufsicht Ludwigshafen Bismarkstraße 29 67059 Ludwigshafen am Rhein

UST-ID-NUMMER
DE258454897

ZUSÄTZLICHER TEXT
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §1 Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen. §2 Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt jeweils Auftraggeber und Empfänger bei Vermittlung eines Objektes eine Maklerprovision von 3,57% von der Kaufvertragssumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. der Empfänger die gleiche Provisionshöhe, die der Auftraggeber zahlt. Bei Objekten mit einem Verkaufserlös von unter 100.000,-€ wird eine pauschale Maklercourtage in Höhe von 3.570,-€ unabhängig vom Objektwert geschuldet. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit dem Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen. Die Beauftragung einzelner Serviceleistungen wird individuell vereinbart. I.d.R. wird z. B. für die reine Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und bereits bestehendem Käufer, also ohne Vermarktung der Immobilie, eine Provision von 1,79 % inkl. MwSt. vom Käufer und 2,38 % inkl. MwSt. vom Verkäufer fällig. Darin enthalten sind u.a. die Prüfung der Solvenz des Käufers, Sicherstellung der Liquidität des Käufers, Mitwirkung beim Finanzierungsaufbau, notarielle Abwicklung inkl. Beschaffung behördlicher Unterlagen, Kaufvertragsvorbereitung inkl. individueller Kaufvertragsgestaltung in Absprache der Wünsche zwischen Veräußerer und Käufer, Überwachung Kaufpreiszahlung, Organisation Objektübergabe und Durchführung der Objektübergabe mit Erstellung Übergabeprotokoll in Anwesenheit von Veräußerer und Käufer. Bei Verkaufsobjekten unter einem Verkaufswert von 100.000,-€ fällt hierfür eine pauschale Aufwandsentschädigung für oben genannte Serviceleistungen in Höhe von 1.790,-€ vom Käufer und 2.380 € vom Verkäufer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Für den Nachweis und die Vermittlung eines Mietobjektes gilt ab 01.06.2015 das Gesetz, welches den Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet und den Mietsuchenden von den Kosten befreit. Die Höhe der Maklercourtage beträgt 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Danach sind die Maklergebühr sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen. §3 Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies innerhalb einer Frist von 3 Tagen mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu. §4 Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde. §5 Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften. §6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.
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